Pflege von Senioren

Sich im Dschungel der Information zurecht zu finden, ist nicht einfach. Gesetzesänderungen tun ein Übriges. Wir versuchen, Licht ins Dunkel zu bringen und die einzelnen Begriffe, die mit Pflege zu tun haben zu erläutern. Pflegedienste wollen sorgfältig ausgesucht werden, schon deshalb, weil Sie der pflegebedürftigen Person nicht allzu viele Wechsel zumuten möchten. Pflegende Angehörige, die Tages- und Nachtpflege übernehmen können, sind sehr selten, deshalb haben wir eine Alternative für Sie. Doch es gibt auch noch andere Konzepte.

Ambulanter Pflegedienst

Der ambulante Pflegedienst unterstützt bei der Pflege in den eigenen vier Wänden. Die Pflegeversicherung greift hier erst mit Pflegegrad 2. Dies schließt ein, aber muss sich nicht beschränken auf:

  • Körperpflege
  • Mahlzeiten
  • Bewegungsförderung
  • Orientierungshilfe
  • Alltagsgestaltung
  • Aufrechterhaltung sozialer Kontakte
  • Arzneimittelgabe
  • Verbandswechsel
  • Injektionen
  • Putzen
  • Kochen

Vielleicht ist die Zusammenarbeit mit einem ambulanten Pflegedienst genau das Richtige für Ihre Pflegebedürfnisse?

Pflegerin bei einem Spaziergang mit einer älteren Person im Rollstuhl

Einteilung der Pflegebedürftigkeit

Die Pflegesachleistungen für die häusliche Pflege werden in 5 Pflegegrade eingeteilt. Die monatlichen Leistungen der Pflegeversicherung sind entsprechend gestaffelt.

Monetäre Zuwendung je nach Pflegegrad

Für den Pflegegrad 1 gilt, dass der einsetzbare Entlastungsbetrag pro Monat maximal 125 Euro beträgt. Für den Pflegerad 2 sind das schon 724 Euro, Pflegegrad 3 1..363 Euro, Pflegegrad 4 1.693 Euro und im höchsten Pflegegrad 5 beträgt die maximale Zuwendung 2.095 Euro.

Pflegerin umarmt lächelnde ältere Person, die zu Hause sitzt

Einstufung in einen Pflegegrad

Seit 2017 gibt es 5 Pflegegrade, die die Pflegestufen Tabelle ersetzen. Hier werden alle relevanten Aspekte der Pflegebedürftigkeit berücksichtigt. Die Einschränkungen können körperlicher, psychischer oder kognitiver Art sein.

Dies sind die Definitionen der einzelnen Pflegegrade:

Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Die zuvor existierenden Pflegestufen 1-3 wurde automatisch auf die neue Regelung umgestellt.

Wie läuft die Einstufung in den Pflegegrad ab?

Welchem Pflegegrad man zugeordnet wird, entscheidet der MD(K), der Medizinische Dienst (der Krankenversicherungen). Meistens wird die erste Evaluierung durch eine häusliche Begehung durchgeführt. Die letztendliche Entscheidung fällt die Pflegekasse. Die Pflegekassen sind unter dem Dach der Krankenkassen organisiert. Pflegebedürftigkeit entwickelt sich manchmal über einen Zeitraum oder sehr plötzlich durch beispielsweise einen Unfall oder eine akute Erkrankung (Schlaganfall oder anderes). Der Gutachter, der die pflegebedürftige Person besucht, bringt einen umfangreichen Fragenkatalog mit. Durch die Antworten erhält er Aufschluss darüber, inwieweit der Senior/die Seniorin den Aufgaben des täglichen Lebens gewachsen ist oder nicht. Der Fragenkatalog deckt alle bereits erwähnten Bereiche ab (geistig, körperlich, kognitiv). Pflegegeld kann nur bekommen, wessen Pflegebedürftigkeit voraussichtlich länger als 6 Monate anhalten wird. Die sechs Lebensbereiche, die vom Gutachter überprüft werden, sind:

  • Mobilität (10%)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5%)
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (7,5%)
  • Selbstversorgung (40%)
  • Umgang mit krankheitsbedingten- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20%)
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15%)Diese Bereiche werden in unterschiedlicher Gewichtung in die Entscheidung, welcher Pflegestufe man zugeordnet wird, einbezogen (siehe Prozentsatz)

Die Auswertung erfolgt durch ein Punktesystem. Darüber, wie Sie sich auf die Begutachtung vorbereiten und einen Pflegegrad beantragen, gibt die Verbraucherzentrale Auskunft.

Hände einer älteren Person und ihrer Betreuerin, die Gänseblümchen und Löwenzahn halten

24 Stunden Pflegekraft

Für unsere Betreuungs- und Entlastungsleistungen treten Sie als Auftraggeber und nicht als Arbeitgeber auf. Das hat den entscheidenden Vorteil, dass Sie nichts mit dem ‚Papierkram‘ zu tun haben. Die von uns bereitgestellten Hilfen sind versichert und angemeldet. Pflegebedürftige Angehörige sind bei uns in den besten Händen. Wir stehen für die Pflegegrade 1,2,3,4 und 5 zur Verfügung. Wir sorgen dafür, dass Ihre Mutter oder Ihr Vater die Betreuung erhält, die für sie/ihn richtig ist. Aktivitäten außer Haus werden auf Wunsch begleitet, der Einkauf erledigt so wie auch alle im Haushalt anfallenden Arbeiten. Pflegekräfte erstellen eine individuelle Pflegeplanung, die mit Ihnen und der pflegebedürftigen Person abgesprochen wird.

Häusliche Pflege rund um die Uhr

Pflegebedürftige Personen sind nicht nur Pflegebedürftig von 8 Uhr bis 10 Uhr am Morgen. Je nach schwere der Einschränkung ist eine Hilfe, die 24 Stunden zur Verfügung steht die beste oder auch einzige Lösung. In einem Heim ist dies gewährleistet, allerdings mit all den bekannten Nachteilen. Den älteren Menschen in seiner gewohnten Umgebung zu betreuen, ist ganz klar die beste Lösung. Viele Leute befürchten, dass diese Leistung ihr Budget überschreitet. Vielleicht ist das eine falsche Annahme? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und finden Sie heraus, ob unsere polnischen Pflegekräfte nicht die ideale Wahl für Ihre Bedürfnisse sind.

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